A.F.U.-Dienstleistungen
Betreuungs- & Pflegedienstleistungen

Dienstleistungsangebot: 

Stark durch Fachkompetenz & Zuverlässigkeit   


Sie sind pflegende Angehörige oder ein Ambulanter-Pflegedienst und benötigen zur Sicherstellung der Versorgung eine Pflegefachkraft?

Ich unterstütze Sie und ihr Team mit Fachkompetenz und Zuverlässigkeit.
Buchen Sie mich für einen Zeitraum nach Absprache.
Gerne stehe ich Ihnen und ihrem Team zur Unterstützung zu Verfügung.

Dienstleistungen im häuslichen / privaten Umfeld

  • Hilfe  zur Bewältigung von Alltagskompetenzen
  • Seniorenbegleitung & Betreuung 
  • Übernahme der Grundpflege und Betreuung im Auftrage ihres Pflegedienstes, bzw. in Vertretung ihrer Pflegeperson nach SGB XI
  1. Hilfe bei der Körperpflege
  2. Ernährung von Pflegebedürftigen
  3. Hilfestellungen zur Mobilität
  4. Vorbeugung (Prophylaxe Maßnahmen)
  5. Förderungen von Alltagsfähigkeiten und Kommunikation
  6. Versorgung, Betreuung, Kommunikation & Pflege von Demenzerkrankten nach Monika Krohwinkel


  • BEHANDLUNGSPFLEGE §37.2 SGB V nach ärztlicher Verordnung
  1. Sicherung ärztlicher Behandlung und medizinischer Versorgung nach ärztlicher Verordnung
  2. Verabreichung von Medikamenten bzw. Medikamentengabe, 
  3. Wundversorgung nach ärztlicher Verordnung.
  4. An- und Ausziehen von ärztlich verordneten Kompressionsstrümpfen und Kompressionsverbänden
  5. Blutdruck- und Zuckermessung, Dokumentation ,
  6. Infusionen und Injektionen s.c. nach ärztlicher Verordnung


Kommunikation und Dokumentation nach SGB


SGB XI (Soziale Pflegeversicherung): Definiert unter § 113 SGB XI die Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität. Dies schließt verbindliche Anforderungen an eine strukturierte, idealerweise elektronische Pflegedokumentation ein. SGB V (Gesetzliche Krankenversicherung): Behandelt die häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V. Hier ist eine ärztliche Verordnung notwendig, die eine engmaschige Dokumentation der medizinischen Behandlungspflege erfordert.



Pflegekinder & Betreuung 24h

INFO:

Alle Leistungen werden ausschließlich privat abgerechnet. Bei Kostenübernahme durch einen Leistungsträger wie Krankenkasse, Pflegekasse, Unfallversicherung oder über das Amt für Soziales ist eine vorherige Genehmigung der Kostenübernahme vorzulegen.


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